Frage:
Muss man die Krankenwagenfahrt wirklich zahlen?
Katharina87
2009-04-23 13:19:45 UTC
Meine Schwester hat Heiligabend plötzlich höllische Magenschmerzen bekommen und extreme Atemnot. Meine Mutter rief daraufhin den Krankenwagen. Man untersuchte meine Schwester und sagte das sie so nichts feststellen können was los sei, und sie daher mit ins Krankenhaus nehmen müssen. Im Krankenhaus hat man sie dann erst mal warten lassen... Nachdem sie untersucht worden ist, sagte man Ihr das es nicht so schlimm sei, hat Ihr Tabletten mitgegeben und sie dürfe wieder nach Hause..
Jetzt nach 4 Monaten bekommen wir eine Rechnung über 321.55 €.

Als Hinweis unter der Rechnung ist zu finden, dass die Abrechnung über einen Kostenträger nicht möglich sei, da der Arzt die Ausstellung einer ärztlichen Notwendigkeitsverordnung verweigerte.

Wie kann sowas sein?

Die Krönung von allem ist dann auch noch, das wir mit dem Auto später zum Krankenhaus losgefahren sind, als der Krankenwagen und eher da waren...

Was soll man jetzt machen? Muss man die 321,55 € zahlen?

Bitte um Antworten, da wir echt nicht wissen, was wir nun tun sollen?
Elf antworten:
anonymous
2009-04-23 13:36:33 UTC
Ja, die Kosten werdet ihr zahlen müssen. Der Arzt im Krankenhaus hat die Fahrt mit dem Krankenwagen eben nicht als notwendig angesehen. Er war wohl der Meinung eine Autofahrt wäre auch gegangen.



Es wäre sinnvoller gewesen zunächst den Notarzt kommen zu lassen. Wenn er dann eine Einweisung mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus für erforderlich hält füllt er den entsprechenden Schein aus.



________Nachtrag Freitag

Zitat@Le Fou:Gehe auf die Krankenkasse und wenn die nicht zahlen wollen, dann verklage sie (Anwalt). Zitat-Ende



Wenn die KK keinen unterschriebenen Transportschein eines Arztes hat DARF sie überhaupt nicht bezahlen! Daher ist dein Vorschlag mit dem Anwalt ziemlich daneben. Das solltest du, wenn du Mediziner bist, auch wissen!

Bestellt hat, wie die Fragestellerin ja geschrieben hat, die Mutter den Krankenwagen!
anonymous
2009-04-23 20:33:48 UTC
Ja, wenn der Einsatz aus medizinischer sicht nicht notwendig war, wonach es aussieht, ist der Einsatz vollständig selbst zu zahlen.
?
2009-04-24 10:38:59 UTC
nochmal um einiges zu ordnen hier....



wer in not ist, akut erkrankt ist usw. ruft die 112 (teilweise auch 19222)

die aufgabe und verantwortung des disponenten dort ist es, den "fall" als notarzteinsatz oder rettungsdiensteinsatz einzuordenen oder ggf. die sache an die kv ("hausbesuch eines arztes in den nächsten stunden)abzugeben. er fragt symptome ab usw.

er kann keinen krankentransport veranlassen! wenn er denkt der fall hat zeit und ist keine akuter notfall verweißt er auf den durch die jeweilige KV des bundeslandes sichergestellen hausärztlichen besuchsdienst. der arzt komm die nächsten stunden und entscheidet dann was weiter passiert. einen krankentransport kann nur ein arzt anordnen (und der MUSS dann von der krankenkasse gezahlt werden)

hat der disponent einen notfalleinsatz (rtw) aus dem fall gemacht dann kommt per blaulicht ein rettungswagen und wenn der rettungsassistent denkt der patient muss ins krankenhaus dann MUSS das aufnehmende krankenhaus den sog. Transportschein unterschreiben. (und der transport geht auf das büdget des hauses)und muss von der krankenkasse gezahlt werden. macht der diponent daraus einen notarzteinsatz ist ja ein arzt vor ort..der ist verantwortlich und auch dann müssen die transportkosten übernommen werden.



natürlich ist die allgmeinheit daran interessiert (und auch die budgets der krankenhäuser und ärzte wollen und benötigen) überflüssige einsätze zu vermeiden. dies kann aber nicht aufgabe des patienten sein wenn der als laie seine medzinische situation nur bedingt richtig einschätzen kann. das muss die rettungsleitstelle leisten und tut dies auch normalerweise gut. zu vermeiden ist nämlich, dass menschen aus angst vll. etwas zahlen zu müssen bei anzeichen eines herzinfarktes z.b. nicht die notrufnummer wählen.

nebenbei ist es für notfall/arzt-einsätze völlig unerheblich ob wirklich transportiert wurde, da natürlich die hohe summe durch die "365tage rund um die uhr in 12 min professionelle hilfe! bedingt ist nicht durch das "mitfahren".



eine ausnahme all dieser auführungen ist es, wenn man selber ein krankentransportunternehmen anruft und sozusagen privat einen krankentransport bestellt....



die rettungsleitstelle hat die unterlagen zu einsätzen 10 jahre aufzubewahren, frage offiziell an um welche art einsatz es sich gehandelt hat und siehe oben...
reGnau
2009-04-23 20:41:54 UTC
Da würde ich nochmal mit der Krankenkasse drüber reden. Ausserdem würde ich vorsichtshalber unabhängig davon das SGB V wälzen, sollte es bestimmt irgendwo im Internet zu finden geben.



Ach hab ich schon:



http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html



und am besten noch mal gesondert dazu diesen Paragraphen hier:



http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG001801308

Vielleicht ist bei Euch ja auch irgendeine Belastungsgrenze gang und Gäbe, sodass ihr das ganze vielleicht doch nicht zahlen braucht? Habe keine Ahnung, weiss leider zu wenig über diese Geschichte, als dass ich das wirklich nachvollziehen könnte, aber vielleicht gibts ja wirklich eine solche Lösung für Dein Problem? Belastungsgrenze in dem Sinne wäre nämlich auch, wenn beispielsweise keine Angehörigen da wären um zu fahren.



Und vielleicht kann Dir das hier eventuell auch noch weiterhelfen?



http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG001400328
o)))
2009-04-23 21:11:31 UTC
Wenn du selbst schreibst, dass ihr mit dem Auto ins Krankenhaus nachgefahren und vor dem RTW dort eingetroffen seid, drängt sich schon die Frage auf, warum ihr deine Schwester nicht gleich selbst dorthin gefahren habt. Als nächste Frage drängt sich dann allerdings auf, warum überhaupt ein Krankenwagen zu euch geschickt wurde -- wenn du die Rettungshotline anrufst, weil du dir das Knie aufgeschürft hast (oder wegen anderer Kleinigkeiten), wird der gute Mann am anderen Ende der Leitung gar nicht erst in Betracht ziehen, dir einen Wagen vorbeizuschicken. Und auch die Entscheidung, ob ein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist oder nicht, liegt weniger beim Patienten als bei den Sanitätern bzw. Notärzten (natürlich werden die den Patienten i.d.R. nicht gegen seinen Willen ins Krankenhaus befördern, aber wenn sie eine Rettungsfahrt für nicht erforderlich halten, werden sie auch keine durchführen). Da solltet ihr ansetzen. Und Kontakt zu dem damals zuständigen Arzt zu suchen, kann sicher nicht schaden.
woko51
2009-04-23 20:55:20 UTC
wenn der KW dich mitnimmt, kostet es etwas,

wenn es notwendig war, zahlt die Kasse,

wenn nicht man selbst.



Aber ich lese, dass irgend jemand es für nötig befand (?) - und dann doch kein Papier??



("Man untersuchte meine Schwester und sagte das sie so nichts feststellen können was los sei, und sie daher mit ins Krankenhaus nehmen müssen. ")
kleine_zockerin
2009-04-25 16:19:13 UTC
Mein vater ist Privatversichert und hat seine Rechnung für die Krankenfahrt schon nach ner Woche bekommen.
Lucky
2009-04-25 16:07:21 UTC
Da dies für die Sanis nicht als Notfall zu erkennen war, wird sich die KK mit sicherheit weigern einen Schein vom Arzt anzuerkennen und da der Arzt die Austellung eines Scheines Verweigert hat, müsst ihr wohl selber zahlen!
?
2009-04-24 21:27:29 UTC
Hallo ich würde mich noch mal mit dem Arzt unterhalten,empfiehlt dir Deine Kasse ein Arzt und ein Rechtsanwalt dann würde ich es auch versuchen.

r
Kajol ist wieder die Alte
2009-04-23 20:35:05 UTC
Ich bin schon ein paar mal mit dem Krankenwagen gefahren und musste jedes mal nur 20 Euro bezahlen.den rest bezahlt die Krankenkasse.(Bei mir die AOK)



PS.Mein Sohn kam im Krankenwagen zur Welt.
anonymous
2009-04-23 20:43:20 UTC
Du musst es bezahlen!



Aber...................



Wer hat den Krankenwagen bestellt bzw. auf wessen Veranlassung wurde der Krankenwagen bestellt - ein Arzt? Dann war die Notwendigkeit gegeben!



Gehe auf die Krankenkasse und wenn die nicht zahlen wollen, dann verklage sie (Anwalt).



Ein medizinischer Laie kann nicht abschätzen, ob eine Einlieferung in ein Krankenhaus notwendig ist oder nicht. Der Arzt, der eine solche Entscheidung in den Ermessensspielraum des medizinischen Laien stellt, ist verantwortungslos! Vielleicht hat das ja etwas mit dem berühmten Budget der Ärzte heute zu tun - eine Abzockmasche der Krankenkassen.



@Daumen runter

Danke für die Bestätigung eurer Ahnungslosigkeit!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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